Verhaltenskodex

Code of Conduct

Vorwort

Die RWA AG hat sich von einem reinen Beteiligungsunternehmen in einen integrierten
Konzern entwickelt. Dies soll in einer Neufassung des Verhaltenskodex für den
RWA-Konzern zum Ausdruck kommen.
Die Mitarbeiter der RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft (RWA AG)
haben sich im Leitbild insbesondere zu den Werten Professionalität, Fachkompetenz,
Fairness, Wertschätzung und Vertrauen verpflichtet. Wir haben uns außerdem den
Werten F. W. Raiffeisens – Solidarität, Subsidiarität und Nachhaltigkeit – verschrieben
und haben uns langfristiges gewinn- und wachstumsorientiertes Wirtschaften unter
Beachtung einer ausgewogenen Risikopolitik zum Ziel gesetzt. Diese Werte haben
uneingeschränkte Gültigkeit für alle Konzerngesellschaften und sind Teil unserer
Konzernkultur.
Mit seinen in- und ausländischen Tochtergesellschaften ist der RWA-Konzern neben
Österreich im CEE-Raum tätig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind es gewohnt
in einer offenen, toleranten und wertschätzenden Weise mit einander umzugehen.
Auch das ist Teil unserer Konzernkultur.
Diese Werte haben in den Verhaltenskodex Eingang gefunden. Der Verhaltenskodex
regelt einige wesentliche Aspekte einer professionellen auf Fairness, Wertschätzung
und Vertrauen ausgerichteten Art geschäftlich tätig zu sein. Kein Verhaltenskodex
kann Anspruch darauf erheben, das richtige Verhalten für jede einzelne Situation
vorzugeben. Wir vertrauen darauf, dass jede Einzelne bzw. jeder Einzelne im Sinne
der Eigenverantwortung eine durchdachte und wohl überlegte Entscheidung fällt,
was in der jeweiligen Situation richtig und angemessen ist. Erforderlichenfalls werden
jedoch für konkrete in der Praxis häufig vorkommende Situationen entsprechende
Richtlinien erlassen, die die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze konkretisieren.
Wir stehen ohne Einschränkung hinter diesem Verhaltenskodex. Er entfaltet für uns
die gleiche Wirkung wie für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter im RWA-Konzern.
Jeder ist persönlich für sein eigenes Handeln und die daraus entstehenden Konsequenzen
für den RWA-Konzern verantwortlich.
Für Fragen und Hinweise stehen Ihnen Ihr jeweiliger Vorgesetzter, der Compliance
Officer sowie die Mitglieder des Betriebsrates oder vergleichbarer Körperschaften im
Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung, jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft
DI Reinhard Wolf Stefan Mayerhofer

Einleitung

Unser Verhaltenskodex basiert auf dem Leitbild der RWA AG und ist der für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sämtliche Unternehmens- und Geschäftsbereiche
des RWA-Konzerns verbindliche Verhaltenskodex. Dieser Verhaltenskodex
enthält Regeln für ethisches und rechtlich einwandfreies Handeln und
Entscheiden aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns.

Die Einhaltung des Verhaltenskodex schützt das Ansehen unseres Konzerns
und damit auch alle Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter.

Im Geschäftsalltag können Situationen eintreten, in denen Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter nicht mit Sicherheit feststellen können, welches Verhalten
richtig und angemessen ist.

In solchen schwierigen Situationen sollten sich die Mitarbeiterin bzw. der
Mitarbeiter folgende Fragen stellen:
  • Ist meine Handlung/Entscheidung gesetzlich erlaubt und entspricht sie unseren Werten, den im Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätzen sowie unseren internen Richtlinien und Verhaltensanweisungen?
  • Habe ich das Gefühl, dass meine Handlung /Entscheidung richtig ist?
  • Könnte ich mein Verhalten vor anderen im RWA-Konzern oder vor Behörden rechtfertigen?
Ignorieren Sie nicht Ihren gesunden Menschenverstand.

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Folgendes selber meinen oder von anderen hören:
„Das machen alle so.“ oder „Vielleicht nur dieses eine Mal.“ oder „Niemand wird
es jemals erfahren.“

Das sind Hinweise darauf, die Situation zu überdenken und um Rat zu fragen.

1. Grundlagen

Adressatenkreis
Die Bestimmungen des Verhaltenskodex gelten weltweit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RWA-Konzerns und sind von diesen zu befolgen. Der Verhaltenskodex ist ein verbindliches Regelwerk im Geschäftsalltag.

Zum Konzern gehören alle Gesellschaften, an denen die RWA AG direkt oder indirekt mit zumindest 50 % beteiligt ist oder bei denen sie auf andere Weise alleinige Kontrolle ausübt. Alle anderen Gesellschaften, an denen die RWA AG direkt oder indirekt mit zumindest 25 % beteiligt ist, wird der Verhaltenskodex mit der Empfehlung zur Kenntnis gebracht, diesem durch selbstständige Anerkennung im Rahmen ihrer gesellschaftsrechtlichen Entscheidungsstrukturen ebenfalls Geltung zu verschaffen.

Compliance
Wir respektieren die Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir tätig sind. Wir sind bestrebt, bei der Ausführung unserer geschäftlichen Tätigkeiten den höchstmöglichen Standard einzuhalten. Bei unterschiedlichen Regelungen zwischen lokalem Recht und dem Verhaltenskodex kommt die strengere und weitergehende Regelung zur Anwendung.

Das Streben nach Gewinn rechtfertigt keine Verstöße gegen das Gesetz und den Verhaltenskodex. Wir verzichten auf Geschäfte, die nur durch solche Praktiken zustande kommen können. Auch die Tatsache, dass solche von Konkurrenten oder anderen Marktteilnehmern angewendet werden, gilt nicht als Rechtfertigung.

Zuständigkeit
Die oberste Verantwortung für die konzernweit einheitliche Einführung und Anwendung des Verhaltenskodex liegt beim Vorstand der RWA AG. Die operative Verantwortung für die vollständige Einführung und die Kontrolle der Anwendung in allen Konzerngesellschaften gemäß dem obigen Adressatenkreis liegt beim Compliance Officer. Die Führungskräfte im RWA-Konzern tragen die Verantwortung für die Anwendung des Verhaltenskodex in ihrem Verantwortungsbereich. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter eignet sich in zumutbarer Weise die für ihren bzw seinen Wirkungsbereich erforderlichen Kenntnisse an.

Hinweise / Meldungen
Wenn wir von einem schwerwiegenden Verstoß gegen Gesetze oder die schwerwiegende laufende Missachtung der internen Verhaltensregeln des RWA Konzerns Kenntnis erlangen, informieren wir unseren Vorgesetzten oder den Compliance Officer. Für eine Meldung ist jede Kommunikationsform möglich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, Verstöße an den Compliance Officer vertraulich zu melden.

Alle Meldungen werden vertraulich behandelt. Wir stellen sicher, dass keiner Mitarbeiterin bzw. keinem Mitarbeiter für gutgläubige Meldungen beruflicher Schaden entsteht. Wer wissentlich falsche Meldungen über Andere verbreitet, begeht selbst ein Fehlverhalten.

Jedes Konzernunternehmen kann zusätzlich festlegen, an welche Stellen Meldungen erfolgen können. Darüber ist jedoch der Compliance Officer zu informieren.

Folgen bei Verstößen
Die schwerwiegende oder laufende Nichtbeachtung der im Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätze kann dem Ansehen und der Wettbewerbsfähigkeit des RWA-Konzerns schaden und wird daher immer auch die notwendigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben.

2. Grundsätzliches Verhalten

Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Integrität
Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Menschen.

Wir gewährleisten Chancengleichheit und vermeiden Ungleichbehandlung, insbesondere auf Grund ethischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Weltanschauung, Religion, Staatsangehörigkeit, sozialer Herkunft und politischer Orientierung. Gegenüber politischen Gruppierungen
sind wir neutral.

Im geschäftlichen Alltag stehen wir zu unserer Verantwortung und sind verlässliche und ehrliche Partner. Gestaltungsfreiräume nutzen wir nur soweit und solange dies mit den Rechtsordnungen sowie unseren Werten vereinbar ist.

Persönliche Verantwortung der Führungskräfte und Mitarbeiter
Das Ansehen des RWA-Konzerns wird durch das Handeln jeder Mitarbeiterin bzw. jedes Mitarbeiters wesentlich geprägt. Wir agieren daher verantwortungsbewusst. Führungskräfte sollen durch ihr Handeln eine Vorbildfunktion ausüben. Die Wahrnehmung dieser Verantwortung dient zum Schutz und zur Sicherheit des RWA-Konzerns, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihrer Kunden und Geschäftspartner.

Interessenkonflikte
Unser Handeln ist darauf ausgerichtet, jegliche Art von Interessenkonflikten zu vermeiden, die sich nachteilig auf den RWA-Konzern auswirken können. Wir vermeiden Situationen, in denen persönliche oder wirtschaftliche Interessen mit den Interessen des RWA-Konzerns in Konflikt geraten oder geraten können. Dies betrifft insbesondere Verträge und Verhandlungen, aus denen wir selbst oder nahestehende Personen Vorteile ziehen können. Auch die Annahme von Nebenbeschäftigungen, Beratungsaufträge, Funktionen in juristischen Personen oder politischen Ämtern, ebenso Beteiligungen an anderen juristischen Personen können unter Umständen zu Interessenkonflikten führen. Wir legen jeden möglichen Interessenkonflikt unserem Vorgesetzten gegenüber unaufgefordert und in vollem Umfang offen.

3. Korruption

Korruption
Korruption ist Missbrauch eingeräumter Verfügungsmacht und umfasst insbesondere das Fordern, Anbieten oder Annehmen eines ungebührlichen Vorteils (meistens Bestechung, Schmiergeld oder Zuwendung genannt). Wir tolerieren keine Form der Korruption. Wir nehmen und leisten keine ungebührlichen Vorteile jeglicher Art, unabhängig davon, ob die anbietende oder fordernde Person im öffentlichen oder privaten Sektor tätig ist.

Anbieten und Gewähren von Vorteilen
Kleine Geschenke zwischen externen Geschäftspartnern sehen wir als Ausdruck gegenseitiger Wertschätzung, die grundsätzlich dem Aufbau und der Pflege langfristiger Geschäftsbeziehungen dienen können. Der Wert der Geschenke muss sich jedoch in einem angemessenen Umfang bewegen. Das ist dann der Fall, wenn keine Möglichkeit der Beeinflussung durch die Höhe oder Art des Geschenkes besteht. Wir vermeiden jeden Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit.

Alle Einladungen zu Veranstaltungen, wie zum Beispiel Abendveranstaltungen, Theater, Bälle, Konferenzen, Sportevents etc. sind separat und in Relation zu Stellung und Funktion des Eingeladenen zu prüfen. Es besteht eine Genehmigungspflicht durch den Vorgesetzten. Der Compliance Officer ist in wichtigen Angelegenheiten und Zweifelsfällen vorher zu informieren.

Einen Sonderfall stellen Zuwendungen an Mitarbeiter öffentlicher Institutionen, Betriebe im Staatseigentum oder Amtsträger dar. Von der Vorteilsgewährung an diesen Personenkreis nehmen wir Abstand. Für den Fall, dass die Einladung eines Amtsträgers zu Veranstaltungen aus Respekt vor dem Amt und dem Staat geboten scheint, ist dies vom zuständigen Vorstandsmitglied zu genehmigen.

Niemandem bieten wir Geldgeschenke an oder gewähren diese.

Fordern und Annahme von Vorteilen
Keinesfalls fordern wir im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit von Dritten Vorteile, noch lassen wir uns solche versprechen oder nehmen diese an.

Falls die Ablehnung eines Geschenks im konkreten Anlassfall unpassend erscheint, ist das Geschenk dem Vorgesetzten zu übergeben, damit dieser es der Allgemeinheit zuführen kann.

Sollte die Ablehnung einer Einladung im konkreten Anlassfall unpassend erscheinen, so gelten die oben ausgeführten Grundsätze zum Anbieten und Gewähren von Vorteilen sinngemäß.
Zu differenzieren ist, ob sich die Einladung an einen generellen Personenkreis richtet oder individuell ist. Bei individuellen Einladungen ist das Augenmaß zu wahren, Vorsicht geboten, die Situation näher zu prüfen und gegebenenfalls der Compliance Officer zu konsultieren.

Generell verboten ist die Annahme direkter oder indirekter finanzieller Zuwendungen.

Obige Grundsätze und Maßstäbe gelten sinngemäß auch zwischen Konzerngesellschaften.

Spesen, Spenden, gemeinnützige Zuwendungen und
Sponsoring

Zuwendungen in Form von Spesen, Spenden, gemeinnützigen Zuwendungen und Sponsoring dürfen nicht zur Umgehung der obigen Grundsätze oder andere Bestimmungen des Verhaltenskodex verwendet werden.

4. Wettbewerbsgerechtes Verhalten

Als Marktteilnehmer profitieren wir von einem funktionierenden Markt. Wir sind davon überzeugt, dass es für den Wettbewerb unabdingbar ist, autonom, fair und qualitätsorientiert aufzutreten.

Wir dulden daher keine Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen zum Zweck einer Wettbewerbsbeschränkung, insbesondere Preisabsprachen, Aufteilung von Kunden, Aufteilung von Märkten oder Marktanteilen, Preisbindungen oder Informationsaustausch über wettbewerbsrechtlich sensible Daten. Wir sprechen uns gegen den Missbrauch von Marktmacht zur Begrenzung des Wettbewerbs aus und beachten die Rechtsnormen, die auf Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs gerichtet sind.

5. Umwelt, Sicherheit und Gesundheit

Der Schutz der Umwelt und die Schonungihrer Ressourcen sind für uns von hoher Priorität. Wir tragen alle nach Möglichkeit aktiv zur Umsetzung dieser Ziele bei.

Die Verantwortung gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebietet die Vorsorge gegen Unfallgefahren und die Vorsorge gegen andere Gefahren für die geistige oder körperliche Unversehrtheit. Dies gilt sowohl für die technische Planung von Arbeitsplätzen, Einrichtungen und Prozessen, als auch für das Sicherheitsmanagement und das persönliche Verhalten im Arbeitsalltag.

6. Umgang mit Eigentum und vertraulichen Informationen

Firmeneinrichtungen und Gesellschaftseigentum
Das Eigentum der jeweiligen Konzerngesellschaft wird von uns grundsätzlich nur für betriebliche Zwecke genutzt werden. Eigentum der jeweiligen Konzerngesellschaft schützen wir vor Missbrauch, Verlust oder Diebstahl. Zum Eigentum der jeweiligen Konzerngesellschaft gehören neben Sachwerten, wie Betriebsmittel, auch immaterielle Güter, wie zum Beispiel geistiges Eigentum, wie zB Marken.

Wir beachten die internen Regelungen für die Nutzung von Betriebsmitteln und Ressourcen der jeweiligen Konzerngesellschaft (zum Beispiel Telefon, Computer, Internet und sonstige Informationstechnologien).

Datenschutz/Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Wir halten die Datenschutzbestimmungen ein und gewährleisten, dass personenbezogene Daten verlässlich gegen unbefugten Zugriff geschützt werden. Deren Weitergabe ist nur gestattet, wenn dies für einen zulässigen Zweck stattfindet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Achtung der grundlegenden Rechte der Betroffenen.

Wir sind bei allen internen vertraulichen Angelegenheiten sowie bei vertraulichen Informationen, welche Geschäftspartner und Kunden betreffen, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ebenfalls als vertraulich anzusehen sind explizit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht wahren wir auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses.